24/7 Notfallservice — bei Verstopfung, Rückstau oder Wasserschaden+41 43 508 56 32

Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Bedingungen gelten für alle Leistungen der KanalOne AG, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Lieferungen und Leistungen der KanalOne AG gegenüber ihren Kundinnen und Kunden. Abweichende Bedingungen der Kundschaft gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.

2. Offerten und Vertragsabschluss

Unsere Offerten sind während 30 Tagen gültig und unverbindlich, bis sie schriftlich bestätigt werden. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit Aufnahme der Arbeiten zustande. Die kostenlose Kontrolle und Beratung vor Ort begründet keinen Auftrag.

3. Leistungsumfang

Der Umfang ergibt sich aus der Offerte beziehungsweise der Auftragsbestätigung. Zusätzliche Arbeiten, die sich erst während der Ausführung als notwendig erweisen — beispielsweise nach einer Kamerabefahrung —, werden vorgängig mit der Kundschaft abgesprochen und separat verrechnet.

4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft

  • Freier und sicherer Zugang zu Leitungen, Schächten und Anschlüssen zum vereinbarten Termin
  • Bereitstellung von Strom- und Wasseranschluss, soweit für die Ausführung erforderlich
  • Bekanntgabe bekannter Besonderheiten der Anlage sowie vorhandener Pläne und Protokolle
  • Rechtzeitige Information, falls Dritte (Mieterschaft, Nachbarn) betroffen sind

5. Termine

Termine werden nach bestem Wissen vereinbart. Verzögerungen durch Notfalleinsätze, Witterung, behördliche Auflagen oder Umstände, die wir nicht zu vertreten haben, begründen keinen Schadenersatzanspruch. Vereinbarte Termine, die weniger als 24 Stunden vorher abgesagt werden, können mit dem Aufwand für die Anfahrt verrechnet werden.

6. Preise und Zahlung

Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Regiearbeiten werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Rechnungen sind innert 30 Tagen netto ohne Abzug zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug; ein Verzugszins von 5 % kann erhoben werden.

7. Notfall- und Wochenendeinsätze

Für Einsätze ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen werden branchenübliche Zuschläge verrechnet. Die Kostenbasis wird vor Einsatzbeginn bekanntgegeben.

8. Gewährleistung

Wir erbringen unsere Leistungen fachgerecht und nach anerkannten Regeln der Technik. Für Sanierungsarbeiten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen. Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Von der Gewährleistung ausgenommen sind Schäden durch unsachgemässe Nutzung, Fremdeinwirkung, bauliche Veränderungen Dritter oder durch der Kundschaft bekannte, aber nicht mitgeteilte Vorschäden.

Reinigungsleistungen stellen den Zustand zum Zeitpunkt der Ausführung wieder her; sie beinhalten keine Zusicherung, dass sich künftig keine neuen Ablagerungen oder Verstopfungen bilden.

9. Haftung

Wir haften für Schäden, die wir vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht haben. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden und Folgeschäden — etwa Betriebsausfall oder entgangener Gewinn — ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen. Für vorbestehende, altersbedingte Schäden an Leitungen, die im Zuge der Arbeiten offensichtlich werden, haften wir nicht.

10. Entsorgung

Abgesaugte Materialien und Sauggut werden gemäss den gesetzlichen Vorschriften bewilligten Entsorgungsanlagen zugeführt. Die Entsorgungskosten werden nach Menge und Materialart verrechnet und in der Offerte ausgewiesen, soweit sie im Voraus bestimmbar sind.

11. Datenschutz

Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach unserer Datenschutzerklärung.

12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der KanalOne AG in Dübendorf, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.